Frage von Erhard J. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Amira Mohamed Ali BSW
da es sich bei Ihrer Anfrage um eine Bundesgesetzgebung handelt, möchte ich Sie bitten, dass Sie sich dazu direkt an die Bundestagsabgeordneten in Ihrer Region wenden.
Ich selber war vergangenen Dienstag in Karlsruhe bei der Klage vor Ort, da auch Die Linke gegen das neue Wahlgesetz klagt.
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde.
Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl halte ich für eine große demokratische Errungenschaft, die wir beibehalten sollten